Nachhaltigkeit & Recht
Seit einigen Jahren schlagen immer mehr Länder neue, juristische Wege ein, der Natur oder nicht-menschlichem Leben einen höheren Stellenwert oder ihr gar den Rang einer Rechtsperson zuzuschreiben. Wir möchten die Grenzen und Möglichkeiten dieser rechtlich neuen Denkweise ausloten und sie als eine – in Deutschland noch weitgehend unbeachtete – Strategie für einen effektiveren Schutz von Ressourcen, Klima und biologischer Vielfalt diskutieren.
Auch wenn uns es oft so vorkommt, dass Rechtssysteme jeden Sachverhalt einzuordnen und nach Kategorien des Erlaubt- und Verboten-Seins zu regeln vermögen, so bleibt gerade die Frage, was wir Menschen gegenüber nicht-menschlichem Leben dürfen und nicht dürfen, rechtlich noch weitgehend ungeklärt.
In der letzten Veranstaltung unserer Ringvorlesung diskutierten Philipp P. Thapa, Andreas Gutmann sowie Anna-Julia Saigner als Moderation das Thema Nachhaltigkeit & Recht aus einer juristischen und philosophischen Sichtweise.
Rechte sind immer auch Ausdruck von Norm- und Wertvorstellungen. So stellt sich die Frage, inwiefern eine anthropozentrische Moral auf die Natur überhaupt übertragbar ist. Welcher Zustand der Natur darf nicht zerstört werden, muss erhalten bleiben? Besitzt alles, was existiert einen moralischen Eigenwert? Dies waren einige aufgeworfene Fragen in der Veranstaltung.
Ein öffentlicher, freier Diskurs über den Umgang mit Natur ist möglicherweise wichtiger denn je – ist dabei dann hilfreich ihn gesetzlich festzuschreiben? Doch formt gerade das Gesetz unsere Vorstellung gesellschaftlicher Gerechtigkeit? Beispielsweise zeugen Frauenrechte oder Kinderrechte von einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Regeln, wie wir unser Zusammenleben gestalten wollen.
Der Natur haben bereits einige Länder wie Bolivien, Ecuador oder auch Neuseeland eigene Rechte – wie beispielsweise das Recht auf umfassende Wiederherstellung – zugeschrieben. Trotzdem gibt es mangels ausreichender Gerichtsurteile aktuell noch zu wenig tatsächlichen Schutz der Umwelt. Gleichzeitig ist ein anderer Rechtsstatus der Natur nicht nur wichtiger Bestandteil einer Debatte um einen gesellschaftlichen Wandel, sondern könnte den Rechtfertigungsdruck menschlicher Interessen gegenüber nicht-menschlichem Leben erhöhen. Fraglich dabei ist es, ob die juristische Einordnung nicht-menschlichen Lebens als gleichwertiges Rechtssubjekt, den fortwährenden Dualismus zwischen Mensch & Umwelt lediglich in Gesetztestexte verlagert und damit keine pragmatische Lösung großer Umweltprobleme darstellt, sondern vielmehr die Problematik eines Gegeneinander noch zu verstärken droht.
Gezeigt hat die Veranstaltung allemal, dass es sich lohnt, gemeinsam ins Gespräch zu kommen, Begrifflichkeiten, individuelle sowie gesellschaftliche Vorstellungen zu hinterfragen und neu zu begreifen.